Allgemeine Geschäftsbedingungen Büro Albatros GmbH
Version von Juni 2026
1. Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Vertragsverhältnissen und die Erbringung von Dienstleistungen durch die Büro Albatros GmbH (nachfolgend Büro Albatros), soweit nicht im Einzelfall etwas anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist oder schriftlich vereinbart wurde.
Diese AGB sind integrierender Bestandteil aller Offerten und Auftragsbestätigungen des Büro Albatros. Der:die Auftraggeber:in akzeptiert diese AGB mit Erteilung eines Auftrags an das Büro Albatros. Anwendbar ist die jeweils gültige Fassung dieser AGB, welche unter www.bueroalbatros.ch/agb abrufbar ist.
2. Offerte und Auftragserteilung
Offerten des Büro Albatros gelten grundsätzlich während der in der Offerte genannten Frist. Fehlt eine entsprechende Frist, so bleibt das Büro Albatros 30 Tage gebunden.
Auftragserteilungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erteilt oder nachträglich schriftlich bestätigt werden.
3. Ausführung
Das Büro Albatros verpflichtet sich zur getreuen und sorgfältigen Ausführung der vereinbarten Leistung, schuldet jedoch keinen Erfolg.
Das Büro Albatros ist berechtigt, Dritte zur Ausführung der Dienstleistungen beizuziehen, welche im Auftrag und für Rechnung des Büro Albatros tätig sind (Recht zur Substitution).
4. Vorbereitung und Mitwirkung
Auftraggeber:innen verpflichten sich, dem Büro Albatros sämtliche zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Zugangs- und Nutzungsrechte, Bewilligungen usw. rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Das Büro Albatros kann dem:der Auftraggeber:in Aufwände, welche aufgrund mangelhafter Vorbereitung und Mitwirkung seinerseits anfallen, vollumfänglich in Rechnung stellen.
5. Honorar, Auslagenersatz, Zahlungsbedingungen
Das Honorar für die Leistungen des Büro Albatros wird auftragsspezifisch individuell vereinbart. Dieses gilt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, netto, exklusive Steuern, Abgaben, Auslagen (Transportkosten, Spesen, etc.).
Das Büro Albatros kann angemessene Vorschüsse auf Honorar und Auslagen verlangen und jederzeit Rechnungen für bereits geleistete Arbeiten und Auslagen stellen.
Zahlungen werden, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sofort fällig und sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug, zahlbar.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist durch den:die Auftraggeber:in ist das Büro Albatros berechtigt, einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 30.00 in Rechnung zu stellen.
Das Verrechnungsrecht des:r Auftraggebers:in wird ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Haftung
Das Büro Albatros haftet dem:der Auftraggeber:in gegenüber nur für grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Vertragsverletzungen. Die Haftung für Hilfspersonen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Im Fall der Substitution an Hilfspersonen beschränkt sich die Haftung des Büro Albatros auf die gehörige Auswahl, Instruktion und Überwachung des Dritten.
Die Kommunikation via E-Mail von und mit dem Büro Albatros erfolgt über öffentliche, nicht im besonderen Masse geschützte Datenübertragungsnetze. Sämtliche Haftung für Schäden, welche dem:der Auftraggeber:in infolge von Problemen in der Übermittlung, technischen Störungen und Eingriffen in die Systeme der Netzbetreiber entstehen, wird wegbedungen.
Das Büro Albatros haftet nicht für Vertragsverletzungen, welche aufgrund höherer Gewalt eintreten. Sie ist von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden, solange und soweit die höhere Gewalt andauert.
7. Immaterialgüterrechte
Sämtliche bei der Leistungserbringung beim Büro Albatros entstandenen Immaterialgüterrechte gehören ausschliesslich dem Büro Albatros.
Der:die Auftraggeber:in hat das unübertragbare und nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der im Rahmen des Auftrags erstellten Immaterialgüterrechte, sofern dies schriftlich ausdrücklich vereinbart wurde. Das Büro Albatros kann dafür eine zusätzliche Vergütung verlangen.
8. Verwendungsrecht und Weitergabe von weiteren Arbeitserzeugnissen
Im Rahmen der Dienstleistungserbringung vom Büro Albatros abgegebene Arbeitserzeugnisse, welche nicht unter Ziffer 7 hiervor fallen (insbesondere aber nicht ausschliesslich Stellungnahmen, Einschätzungen, Berichte, Pitches, Konzepte und Grafiken), dürfen nur zum eigenen Zweck des:r Auftraggebers:in verwendet und weitergegeben werden. Das Büro Albatros kann der Verwendung oder Weitergabe schriftlich zustimmen.
9. Beendigung und Widerruf
Vertragsverhältnisse zwischen dem Büro Albatros und ihren Auftraggeber:innen enden grundsätzlich mit Erbringung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf gemäss dieser Ziffer 9.
Die Parteien können den Vertrag jederzeit schriftlich widerrufen. Das Büro Albatros hat bei Widerruf Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
10. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche nicht offenkundig oder allgemein zugänglich sind, vertraulich zu behandeln und ausschliesslich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäss Vertrag und Offerte zu verwenden. Sie stellen ausserdem sicher, dass sich ihre Mitarbeitenden und beigezogene Dritte an die Vertraulichkeit gemäss dieser Ziffer 10 halten. Die Vertraulichkeit ist schon vor Vertragsschluss zu wahren und dauert über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus, solange ein Interesse daran weiterhin besteht.
Als vertraulich im Sinne dieser Ziffer 10 gelten sämtliche Informationen, die
- der anderen Partei bereits bekannt waren, bevor sie ihr durch die offenlegende Partei zugänglich gemacht wurden;
- allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass die andere Partei dies zu vertreten hat;
- der anderen Partei rechtmässig durch einen Dritten bekannt gegeben wurden;
- aufgrund eines rechtskräftigen Beschlusses eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen.
11. Datenschutz
Die Parteien sind verpflichtet, die jeweils geltenden Bestimmungen der schweizerischen und kantonalen Datenschutzgesetze einzuhalten und zu diesem Zweck alle wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch möglichen Vorkehrungen zu treffen. Sie stellen ausserdem sicher, dass sich ihre Mitarbeitenden und beigezogene Dritte an die Bestimmungen zum Datenschutz gemäss dieser Ziffer 11 halten.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmung dieser AGB nichtig oder unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Im Fall der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung ist diese durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.
13. Ausschliesslichkeit, Änderungen und Schriftform
Diese AGB gelten ausschliesslich. Allfälligen allgemeinen Geschäftsbedingungen des:r Auftraggebers:in sind wegbedungen. Diese AGB entgegenstehende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu deren Rechtsgültigkeit der Schriftform.
Das Büro Albatros behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Als schriftlich im Sinne dieser AGB gelten sämtliche Vereinbarungen, welche die Erfordernisse gemäss Art. 13 ff. OR erfüllen sowie die Korrespondenz via E-Mail.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung oder Anwendung dieser AGB ergeben können, sind – vorbehältlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände – die Gerichte in Zürich zuständig.
Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts.